Fokus: Wissenschaft im Bundeshaus
Forschungsfrage zu Greenwashing wird zu magistraler Empfehlung
Das Beispiel Greenwashing im Finanzmarkt zeigt, wie das Zusammenspiel von Forschung, NGOs, Verwaltung und Politik beim sogenannten Soft Law funktioniert.
Wie die Politik mit der Erderwärmung umgeht, hängt stark mit Einsichten aus der Forschung zusammen. Man denke etwa an die Abertausenden Seiten, welche Wissenschaftlerinnen im Auftrag des Weltklimarats IPCC bisher verfasst haben. Oder daran, wie sich Forschende seit Jahren bemühen, die Schweizer CO2-Gesetze mitzuprägen – seien es Einzelfiguren wie Klimaforscher Reto Knutti oder Institutionen wie das Forum Proclim.
Genau diese Beispiele zeigen aber, wie schwierig es wissenschaftliche Erkenntnisse im politischen Prozess haben. Die letzte Revision des CO2- Gesetzes scheiterte – nach langwierigen Verhandlungen in Bundesbern – im Sommer 2021 an der Urne. Und beim im Übereinkommen von Paris festgehaltenen Ziel, die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken, sind wir klar nicht auf Kurs.
Wissenschaftliche Erkenntnisse finden jedoch auch über weniger wuchtige Regulierungswerke Eingang in die Politik, etwa durch sogenanntes Soft Law: Das sind Vereinbarungen in Branchen oder Empfehlungen vom Bundesrat. Diese sind zwar nicht bindend, wirken in der Praxis jedoch oft auch in die beabsichtigte Richtung. Wir folgen der Entstehung eines solchen Soft Law in mehreren Schritten.
1 – Bundesrat wünscht Tansparenz
Der Bundesrat veröffentlichte im November 2021 einen Bericht darüber, wie die Schweiz ihren Finanzplatz klimaverträglich ausrichten könnte – und machte damit einen ersten Schritt in Richtung Regulierung des Finanzmarktes in Bezug auf grüne Anlagen. Nachhaltigkeit bezüglich Umwelt und Klima sei für den Bundesrat denn auch seit einigen Jahren ein wesentliches Anliegen, sagt Christoph Baumann vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF).
Wenn Anlegerinnen mit ihrem Geld etwas fürs Klima tun wollen, müssen sie wissen, ob ein Fonds auch wirklich mit den Klimazielen vereinbar ist. Es droht nämlich die Gefahr von Greenwashing – dass also nicht wirklich grün ist, wo grün draufsteht. «Weil Kunden erwarten, anhand der angegebenen Klimawirkung besser informierte Entscheide fällen zu können, müssen die Offenlegungspflichten möglichst vergleichbare und klimarelevante Aussagen zulassen, um wirksam zu sein. Zudem sollte die Massnahme bewusst auf ein bestimmtes Ziel abgestimmt werden», lautet eine der bundesrätlichen Empfehlungen von 2021 an die Finanzbranche.
2 – Private Forschung und NGO prüfen
«Der Bund arbeitet im Bereich Sustainable Finance eng mit der Wissenschaft zusammen», sagt Christoph Baumann vom SIF. Eine der Grundlagen für die bundesrätlichen Empfehlungen sei die Studie der Ratingagentur Inrate und des Forschungsbüros Infras, welche diese im Auftrag der Umweltschutz-NGO Greenpeace erstellt hatten. Diese wies zum ersten Mal empirisch nach, dass als «grün» verkaufte Anlagefonds so gut wie keinen konkreten Impact haben. «Die Ausgangslage damals war aussergewöhnlich», erzählt Anik Kohli, Politikwissenschaftlerin und Projektleiterin bei Infras sowie eine der drei Autorinnen der Studie.
Das Aussergewöhnliche: Die Forschungsfrage ging von Infras selbst aus und nicht von Auftraggebern, was sehr selten sei. Die Agentur Inrate bewertet Unternehmen unter anderem mit sogenannten ESG-Impact- Ratings. ESG steht dabei für Environmental, Social, Governance. «Inrate ist zusammen mit Infras laufend daran, aussagekräftige Analysen und Daten dazu zu generieren, ob und wie Unternehmen in diesen drei Bereichen durch ihre Aktivitäten positiv oder negativ wirken», so Kohli. «Und inwiefern Investoren einen Impact haben, also das tatsächliche Verhalten von Unternehmen mit ihren Investitionen beeinflussen können.»
Wer Vermögen gut anlegen und gleichzeitig die Welt verbessern will, landet rasch bei nachhaltigen Fonds, die unter anderem über ESGKriterien bewertet werden. Kohli und ihre Kolleginnen machten sich deswegen mit ihrer Forschungsfrage auf die Suche nach Partnerinnen – und fanden diese bei Greenpeace Schweiz und Greenpeace Luxemburg. Die NGO wollte ihrem Verdacht nachgehen, dass Greenwashing bei sogenannt nachhaltigen Anlagen weit verbreitet ist.
So entwickelten Infras, Inrate und Greenpeace die Forschungsfrage weiter. Die Rollen seien dabei stets klar getrennt gewesen, so Kohli: «Wir haben eine Analyse nach streng wissenschaftlichen Kriterien verfasst, und Greenpeace nutzte die Ergebnisse daraus für eine politische Kampagne.»
Kohli und ihre Mitautorinnen identifizierten die Anlagestrategien von 51 als nachhaltig bezeichneten Fonds und untersuchten mit einer statistischen Analyse, ob diese tatsächlich Kapital in nachhaltige Anlagen umleiten. Sie kamen zum Schluss: Die gängigen Strategien für nachhaltiges Anlegen führen nicht dazu, dass Geld auch wirklich in Unternehmen und Geschäftspraktiken fliesst, die dazu beitragen, dass die Erderwärmung gebremst wird.
3 – Kampagne verwendet Studiendaten
«Das war keine Überraschung für Branchenkenner », sagt Peter Haberstich, Finanzmarkt-Experte bei Greenpeace Schweiz, «aber die Evidenz fehlte bis dahin.» Nachdem die Studie von Infras und Inrate belegt hatte, dass als grün betitelte Fonds das angelegte Kapital nicht wirklich in nachhaltiges Wirtschaften umleiteten, stellte sich natürlich die Frage, warum. Die Antwort: In vielen sogenannt grünen Fonds sind die gleichen Unternehmen drin wie in konventionellen. «Der überwiegende Teil der als nachhaltig verkauften Fonds wird lediglich aufgrund von Risikorenditen eingeteilt », so Haberstich.
Vereinfacht gesagt: Ein Unternehmen bekommt Klima-Pluspunkte bereits dafür, wenn es eine Fabrik nah am Meer aufgegeben und damit sein Risiko minimiert hat, durch den steigenden Meeresspiegel Schaden zu erleiden. Für das Klima allerdings hat die Firma damit noch rein gar nichts getan. Für die Anlegerin ist dies jedoch nicht ersichtlich.
Dieses Beispiel zeigt: Der Kampf gegen die Erderwärmung ist auch ein Kampf um Deutungshoheiten. Was ist ein grüner Fonds: einer, der sich lediglich an Kriterien der Nachhaltigkeit orientiert? Oder einer, der aktiv verändert? Forschungsergebnisse seien dabei fundamental, sagt Peter Haberstich.
«Daten sind enorm wichtig für die Kampagnenarbeit.» Greenpeace habe schon immer investigativ gearbeitet. Vor 20 Jahren ging es um Beweisfotos von Walfängern, heute sei öfter wissenschaftliche Recherche gefragt. «Ohne die Erkenntnisse aus der Inrate-Studie», ist er überzeugt, «hätten wir zum Thema Greenwashing nicht so stark auf die Politik einwirken können.»
4 – Forschende der Uni kreieren Guide
Eine andere wissenschaftliche Arbeit, die in den Bericht des Bundesrats vom November 2021 eingeflossen ist, stammt vom Institut für Banking und Finance an der Universität Zürich. Bereits im Juni 2020, also rund ein Jahr vor der Studie von Greenpeace und Inrate, hatten Julian Kölbel und seine Kollegen ein Paper zum Impact der Investoren publiziert. Dieses gehe zurück auf eine Vorlesung, die er im Jahr 2017 zu den ESG-Kriterien gehalten habe, erzählt Kölbel, der mittlerweile Assistenzprofessor an der School of Finance der Universität St. Gallen ist.
Die Studierenden hätten gefragt, was denn eigentlich die konkrete Wirkung von ESG-Anlagen sei. «Ich dachte: Da muss ich mal einen guten Slide dazu machen», erinnert er sich. Es stellte sich heraus, dass die Frage einiges tiefer ging. Aus dem guten Slide wurde eine umfassende Literaturstudie: Vier Co-Autoren arbeiteten zwei Jahre lang daran und trugen den Stand der Forschung zur Frage zusammen, ob Anleger mit ihren Investitionen etwas für das Klima bewirken können.
Die Haupterkenntnis der Studie betrifft die Wirkungskette: Der Investor wirkt auf das Unternehmen, und das Unternehmen wirkt auf die Welt. «Das ist eigentlich sehr simpel», sagt Kölbel. Die Unterscheidung zwischen Investor Impact und Company Impact ist auch nicht ganz neu – aber zentral, um in der Frage weiterzukommen, wie Finanzmärkte so organisiert werden können, dass sie beim Klimaschutz mithelfen. «Wir haben diese Erkenntnis noch einmal klar herausarbeiten können», so Kölbel.
«Und wir haben dann noch einiges an Zeit und Geld hineingesteckt, um die Resultate unserer Studie an die Öffentlichkeit zu bringen. » Dazu brachen die Autoren die wichtigsten Erkenntnisse ihrer Studie noch einmal herunter und gaben einen Investor’s Guide heraus: eine Übersicht über die verschiedenen Hebel, über die eine Anlegerin mit ihrem Geld Gutes bewirken kann. Als Beispiel nennen Kölbel und seine Kollegen etwa die 25 Millionen Dollar, die Bill Gates 2013 in ein Start-up investiert hatte, das an synthetisch hergestelltem Fleisch herumtüftelte – das mittlerweile bei Burger King überall in den USA verkauft wird. Aus diesem Investor’s Guide wiederum hat der Bundesrat für seinen Bericht eine Grafik übernommen.
5 – Hin zu verbindlichen Vorgaben
Eine weitere konkrete Erkenntnis aus Kölbels Studie: Für den grossen Wandel zur CO2-Neutralität reicht Investieren nach ESG-Kriterien nicht. «Dafür braucht es verbindliche Regulierungen in der Realwirtschaft, wie sie etwa eine CO2-Steuer darstellt.» Für den Finanzmarkt hat der Bundesrat bisher jedoch keine solchen erlassen. Die Empfehlungen, die er in seinem Bericht vom November 2021 zur Transparenz abgibt, sind freiwillig. Welche Art von Regulierung würden denn am ehesten seinen Forschungsergebnissen entsprechen?
Julian Kölbel verweist auf den Ansatz der Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma), die bei als nachhaltig verkauften Fonds in der Schweiz konkrete Angaben dazu fordert, welche Nachhaltigkeitsziele sie verfolgen und wie sie sie erreichen wollen. «Das ist sehr elegant, weil es anerkennt, dass es verschiedene Mechanismen gibt, um eine Klimawirkung zu erzielen. Und es ist doch eine sehr klare Vorgabe.»
Doch auch das ist keine Garantie dafür, dass das angelegte Geld tatsächlich der Erwärmung der Erde entgegenwirkt. Der Bundesrat selbst schreibt in seinem Bericht, es bestehe «heute wenig Handhabe, Greenwashing aufsichtsrechtlich wirksam verfolgen» zu können. Und die Finma betont auf ihrer Webseite, dass sie sich im Kampf gegen Greenwashing lediglich auf das gesetzlich verankerte Täuschungsverbot stützen könne.
Julian Kölbel arbeitet inzwischen an einem neuen Forschungsprojekt zu nachhaltigem Investieren. Er sagt: «Wir wissen schon einiges, aber es braucht noch mehr.» Und Christoph Baumann vom SIF betont: «Die Forschung wird auch weiterhin eng einbezogen.» Vielleicht also werden Kölbels künftige Ergebnisse dereinst nicht nur in ein Soft Law, sondern in konkrete Vorgaben und Gesetze einfliessen. Der Bundesrat jedenfalls will bis Ende 2022 entscheiden, ob es Anpassungen im Finanzmarktrecht braucht, um Greenwashing zu vermeiden.